In den letzten Tagen ihrer Macht wollten SPD und Grüne noch schnell die Legalisierung von Abtreibung durch den Bundestag bringen. Doch das Scheitern der linken Kulturabreißer war so verdient wie absehbar.
Der 10. Februar 2025 war ein guter Tag für den Schutz des ungeborenen Lebens. Der von einer parlamentarischen Gruppe aus SPD- und Grünen-Abgeordneten eingebrachte Gesetzentwurf mit dem euphemistischen Titel »Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs« (Drucksache 20/13775) ist nach stundenlanger Debatte im Rechtsausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Der Ausschuss entschied, vorerst keine Abstimmung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf zuzulassen. Eine Wiedervorlage des Gesetzantrags nach der Bundestagswahl ist mit voraussichtlichen neuen bürgerlichen Mehrheiten unwahrscheinlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, sprich, freizugeben. Schwangeren sollte damit ein »rechtmäßiger Abbruch auf Verlangen« stattgegeben werden, sofern die Abtreibung vor der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Die Pflichtberatung wollten SPD und Grüne beibehalten, wiewohl fraglich ist, wie lange diese Pflicht nach erfolgter Legalisierung weiterbestanden hätte. Nach den Forderungen von Rot-Grün wäre – in einer beispiellosen Täter-Opfer-Umkehr – nunmehr nicht die vorzeitige Tötung des Ungeborenen von strafrechtlicher Relevanz, sondern vielmehr würde das »strafwürdige Unrecht« darin bestehen, daß die Schwangere ihr Kind gegen ihren Willen austragen muss.
Die Positionen im Rechtsausschuss lagen entsprechend weit auseinander. Von der katholischen Nachrichtenagentur CNA wurde die bei der Debatte anwesende AfD-Abgeordnete und Juristin, Beatrix von Storch, folgendermaßen zitiert: » Ich glaube, wir kommen hier heute nicht zusammen, und was hier aufeinander prallt, sind sehr große, sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wann das Leben beginnt. Das diskutieren wir hier heute nicht aus, für die einen fängt das Leben sehr spät an und für die anderen von Anfang an.« Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD warnte zudem vor einem »Anzünden der Gesellschaft« durch den von Rot-Grün verbittert geführten Kulturkampf gegen das Leben.
Von Storchs Position wurde von der Union wie der FDP unterstützt. Der von der CDU/CSU in den Ausschuss geladene Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing hob hervor, daß der Gesetzentwurf von Rot-Grün klar verfassungswidrig sei, weil das Bundesverfassungsgericht dafür wesentliche Teile seiner Rechtsprechung in bezug auf die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zurücknehmen müsse. Die von der FDP berufene Rechtsexpertin Frauke Rostalski wies die Änderungen zurück, weil sie eine erhebliche Verschlechterung der Rechtslage nach sich ziehen würden.
Maßgeblich für die Entscheidung des Rechtsausschuss gegen den Gesetzentwurf dürfte die Angst vor »Zufallsmehrheiten« (Friedrich Merz) mit der AfD im Bundestag gewesen sein, die bei einer öffentlichen Abstimmung im Bundestag offenkundig geworden wäre. So blieb die gemeinsam mit der AfD-Fraktion durchgebrachte Ablehnung des Gesetzantrags auf einen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Vorgang im Hinterzimmer des Parlaments beschränkt.