Beitrag ursprünglich erschienen auf Freie Welt
Foto: Päivi Räsänen mit ihrem Anwalt Paul Coleman, Screenshot YouTube/Axioma
Die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen ist vom Obersten Gerichtshof ihres Landes wegen Äußerungen zur Homosexualität verurteilt worden, die sie vor mehr als 20 Jahren in einer Kirchenbroschüre gemacht hatte. Der jahrelange Prozess gegen Räsänen erregte internationales Aufsehen.
Gleichzeitig wurde sie jedoch für einen Tweet aus dem Jahr 2019 freigesprochen, in dem sie einen Bibelvers zitierte und die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisierte.
Neues Hassrede-Gesetz schafft nachträgliche Strafbarkeit
Der Oberste finnische Gerichtshof hat die langjährige Parlamentarierin und ehemalige Ministerin zusammen mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola schuldig gesprochen. Grund war eine Broschüre aus dem Jahr 2004, in der Räsänen aus biblischer Sicht praktizierte Homosexualität als Sünde bezeichnete. Pohjola hatte den Text auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht.
Das Gericht sah darin die öffentliche Herabwürdigung einer Bevölkerungsgruppe und entschied mit knapper 3:2-Mehrheit auf Beleidigung – und zwar auf Grundlage eines Gesetzesabschnitts, der sich ursprünglich mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit befasst und erst über ein Jahrzehnt nach der Veröffentlichung der Broschüre in Kraft getreten war.
Wenn Glaube zum Straftatbestand wird
Räsänen zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Sie betonte, dass ihr grundlegendes Recht auf Meinungsfreiheit nicht anerkannt worden sei. Als praktizierende Christin, Ärztin und Großmutter stehe sie weiterhin zu den Lehren ihres Glaubens und werde ihre Überzeugungen auch künftig öffentlich vertreten. Für sie gehe es dabei nicht nur um die eigene Freiheit, sondern um die jedes Bürgers im Land. Sie prüft nun eine Revision des Urteils, möglicherweise sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Neuzeitliche Hexenjagd? Ein harmloser Tweet brachte Räsänen vor Gericht
Deutlich besser erging es der Politikerin bei der Bewertung ihres Tweets von 2019. Darin hatte sie die Entscheidung ihrer Kirchenleitung infrage gestellt, eine Pride-Veranstaltung zu unterstützen, und einen Bibelvers hinzugefügt. Das Gericht stufte diesen Beitrag nicht als strafbare Anstiftung ein und sprach sie einstimmig frei. Auch ihr früherer Freispruch zu Äußerungen in einer Radiodebatte aus demselben Jahr bleibt bestehen.
Eine jahrelange Prozess-Odyssee und ein gefährliches Signal
Der Fall zieht sich bereits seit Jahren hin. Zweimal hatten niedrigere Instanzen Räsänen vollständig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch wiederholt Berufung ein, bis der Oberste Gerichtshof nun ein geteiltes Urteil fällte. Die Verhandlung erregte international Aufmerksamkeit. Kritiker sehen darin ein Signal, dass selbst das Zitieren und Verbreiten traditioneller christlicher Positionen zu Ehe, Sexualität und Familie unter bestimmten Umständen als strafbar gelten kann – selbst wenn keine Aufforderung zu Gewalt oder Hass vorliegt und der Text Jahrzehnte alt ist.
Besonders brisant ist die Anwendung eines Gesetzes, das erst lange nach der beanstandeten Äußerung erlassen wurde. Paul Coleman, Geschäftsführer der internationalen Menschenrechtsorganisation ADF International, die Räsänen verteidigt hat, kritisierte dies scharf: „Die Verurteilung wegen einer einfachen Kirchenbroschüre, die Jahrzehnte zuvor veröffentlicht wurde – bevor das Gesetz, unter dem sie verurteilt wurde, überhaupt verabschiedet wurde –, ist ein empörendes Beispiel für staatliche Zensur.“ Coleman warnte zudem, dass diese Entscheidung „eine stark abschreckende Wirkung auf das Recht aller auf freie Meinungsäußerung haben“ werde.
Meinung unter Zensurbeschränkung: Christen im Spannungsfeld des woken Kults
Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht die Freiheit, religiöse Überzeugungen öffentlich zu teilen? In vielen westlichen Ländern geraten klassische biblische Sichtweisen auf Ehe und Sexualität zunehmend in Konflikt mit aktuellen gesellschaftlichen Erwartungen. Wer traditionelle Positionen vertritt, riskiert schnell den Vorwurf der Herabwürdigung oder Hetze. Der finnische Fall zeigt, wie dünn die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und strafbarer Äußerung werden kann, wenn Gesetze gegen Hassrede ohne klare Definitionen ausgelegt und rückwirkend auf alte Texte angewendet werden.
Das Verfahren verdeutlicht, dass selbst friedliche, auf Glauben beruhende Äußerungen in westlichen Demokratien unter Druck geraten. Es markiert nicht nur das vorläufige Ende einer jahrelangen Prozessreihe, sondern wirft auch ein Schlaglicht darauf, was Christen von ihren religiösen Überzeugungen noch offen äußern dürfen, ohne deswegen mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Hartnäckigkeit, mit der die Staatsanwaltschaft hier ein Exempel statuieren wollte, unterstreicht die Brisanz der Auseinandersetzung zwischen traditionellem Glauben und der heutigen gesellschaftlichen Agenda zu Themen wie Ehe und sexueller Orientierung.







