Das Land Berlin darf einer muslimischen Lehrerin das Tragen des Kopftuchs im Unterricht nicht gänzlich verbieten, . Karlsruhe setzt damit einen weiteren Meilenstein hin zur islamischen Überformung der Gesellschaft.
Dem Kopftuch – Symbol für den orthodoxen Islam – wird durch das Bundesverfassungsgericht der Weg in die deutschen Institutionen geebnet. Künftig dürfte es für die Bundesländer schwieriger werden, muslimischen Lehrerinnen oder Beamten in Justiz und Polizei das Tragen des Kopftuchs während ihrer Dienstzeit zu untersagen.
Das 2005 erlassene Neutralitätsgesetz des Landes Berlin hat damit einen empfindlichen Dämpfer erlitten. Diesem Gesetz zufolge ist es Polizisten, Justizbeamten und Lehrern im Land Berlin nicht erlaubt, religiöse Symbole während der Arbeit zu tragen. Dazu zählt auch das Tragen eines christlichen Kreuzes, beispielsweise als Schmuck. 2017 schlug der Fall einer evangelischen Lehrerin Wellen. Diese hatte das Kreuz an einer Halskette im Unterricht getragen, was ihr daraufhin per Dienstanweisung untersagt wurde. Die Kirche kritisierte das Vorgehen des Landes Berlin, rechtliche Folgen hatte es jedoch nicht für den Senat.
Ganz anders lag der Fall offensichtlich, als das Verbot eine Muslima betraf. Aufgrund ihres Kopftuchs wurde die Bewerberin für den Lehrdienst vom Land Berlin abgelehnt. Die Frau klagte vor dem Bundesarbeitsgericht und erhielt im Jahr 2020 eine Entschädigung in Höhe von 5129 Euro zugesprochen. Mit seiner daraufhin eingelegten Verfassungsbeschwerde scheiterte das Land Berlin jedoch jetzt. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Verhandlung an. Die Berliner Regierung kündigte an, das Neutralitätsgesetz entsprechend zu ändern.