Die Einschränkungen für Christen werden strenger: In einem nordrhein-westfälischen Landkreis müssen die Bürger einen bestätigten negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie einen Gottesdienst besuchen wollen. Dagegen klagen mehrere Freikirchen. In anderen Teilen der Welt führen Christen dagegen wieder ein ganz normales Gemeinde- und Kirchenleben.
Weil es zu mehreren Corona-Fällen nach Gottesdiensten kam, wurden die Bestimmungen im Landkreis Minden-Lübbecke für Gläubige verschärft. Diese müssen jetzt vor Betreten der Kirche einen amtlich bestätigten, negativen Corona Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wer am Sonntag einen Gottesdienst besuchen will, kommt deshalb um einen Besuch im Testzentrum oder beim Hausarzt tags zuvor nicht herum.
Dieses Beispiel könnte in Deutschland Schule machen. Wo Gottesdienste noch durchgeführt werden, können Christen nur unter strengen Hygieneregelungen zusammenkommen. Zusammenkünfte jeder Art stehen in Deutschland seit einem Jahr unter strenger staatlicher Beobachtung. Jeder Corona-Fall wird genau registriert. Passiert es einmal zu oft oder kommen Gemeinden ihrer Meldepflicht nicht lückenlos nach, wird durchgegriffen. Wie im Fall Minden-Lübbecke. Andere Landkreise wie das benachbarte Gütersloh überlegen bereits laut, sich die rigorose Maßnahme zum Vorbild zu nehmen, Menschen nur nach einem negativen Testergebnis die grundgesetzlich verbriefte Freiheit zur Religionsausübung zu gewähren.
Die Testpflicht sorgt für Unmut in der katholischen Gemeinde Minden. Der Leiter des Pastoralen Raumes Werre-Weser kritisiert die Einschränkung scharf und spricht von »Sippenhaft«, in die die Gläubigen genommen werden. Widerstand regt auch von insgesamt 16 Freikirchen. Sie haben per Eilantrag gegen die Maßnahme des Mindener Landrats geklagt. Das Urteil steht noch aus.
Wie weit verbreitet die Geringschätzung der Bürgerrechte in tonangebenden politischen Kreisen ist, zeigt der Vergleich mit Kalifornien. Dort hat das Oberste Verwaltungsgericht bereits im Februar die Religionsausübung vollumfänglich freigegeben. Dort findet wieder ein normales christliches Leben in Kirchen und Gemeinden statt ohne Masken und Abstandsgebot und staatlich überwachte Hygienekonzepte. Die Freiheit wiegt mancherorts eben doch schwerer als ein abstrakter Gesundheitsschutz ohne wissenschaftlichen Beweis für seine Wirkung.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Es gehört für viele Christen und deren Religion dazu, in ein Gotteshaus zu gehen, um mit Gott sprechen zu können. Dies von einem Test abhängig machen zu wollen, ist schon abartig. Genau genommen aber kann jeder zu jeder Stunde und an jedem Ort zu Gott sprechen, denn jeder besteht aus Gott.
Kalifornien „vollumfänglich“ ist Falsch. Lediglich unter AUFLAGEN.
Dort wo kaum Infektionsgeschehen ist darf bis zu 50 Prozent der Kirchsaal voll werden und dort wo Infektionsgeschehen vorhanden ist nur 25 Prozent.
Desweiteren besteht in Kalifornien Gesangsverbot beim Gottesdienst.
Ebenjene von Ihnen beschriebene Auflagen hat der Oberste Gerichtshof im April diesen Jahres aufgehoben. Es besteht keine Besucherbeschränkung und kein Gesangsverbot mehr.
Das Christentum muß geschützt werden. Diese Islamisten müßen dan gebracht werden wo sie herkommen oder an die W…